Ein Service-Mitarbeiter arbeitet im September 82 Stunden, im Oktober 121. Ein Monatslohn passt dazu nicht — der Stundenlohn schon. Darum ist er in der Gastronomie Standard. Nur: Mit «Stunden mal Ansatz» ist die Abrechnung nicht fertig. Wer so abrechnet, zahlt entweder zu wenig — oder kann nicht belegen, dass er genug gezahlt hat. Beides wird teuer.

Warum Stundenlohn Standard ist — und trotzdem anspruchsvoll

Der Stundenlohn verlagert die Komplexität vom Pensum in die Abrechnung: Ferien und Feiertage können nicht als freie Tage «genommen» werden wie im Monatslohn — sie müssen als Geld abgegolten werden. Und der 13. Monatslohn steht auch Stundenlöhnern zu. Der L-GAV macht daraus klare Pflichten mit klaren Ansätzen.

Die drei Zuschläge, die auf jede Abrechnung gehören

Auf den Grundlohn kommen drei Positionen — jede einzeln ausgewiesen:

Beispielrechnung pro Stunde
GrundlohnCHF 24.90
+ Ferienentschädigung (10.65 %)CHF 2.65
+ Feiertagsentschädigung (2.27 %)CHF 0.56
+ 13. Monatslohn (8.33 % auf alles)CHF 2.34
Effektiver StundenlohnCHF 30.45

Der 13. Monatslohn wird auf Grundlohn plus Ferien- und Feiertagsentschädigung gerechnet — das übersehen Handrechnungen am häufigsten.

Aus einem vereinbarten Ansatz von CHF 24.90 werden so über CHF 30 effektive Lohnkosten pro Stunde — vor Sozialversicherungsbeiträgen. Wer kalkuliert, sollte mit dieser Zahl rechnen, nicht mit dem Grundlohn.

Der häufigste Fehler: «alles inklusive»

Verbreitet und riskant: ein Stundenlohn, der Ferien und Feiertage «inklusive» enthält — ohne dass die Abrechnung die Anteile einzeln ausweist. Ohne sauberen Ausweis gilt die Abgeltung im Streitfall schnell als nicht erfolgt, und der Betrieb zahlt nach — rückwirkend, für mehrere Jahre, für mehrere Mitarbeitende. Die zweite Falle betrifft Umsatzlöhne: Der Mindestlohn muss in jedem einzelnen Monat erreicht sein — ein guter Dezember heilt keinen schwachen November.

Automatisch statt von Hand

All das ist Regelwerk — und Regelwerk gehört ins System. Bei payrollnow erfassen Sie die Stunden oder importieren sie direkt aus der Schichtplanung, und die Gastro-Lohnbuchhaltung macht daraus fertige Abrechnungen: Ferien-, Feiertags- und 13.-Zuschläge einzeln ausgewiesen, Mindestlohn geprüft, alles dokumentiert. Zusammen mit Pinit als Gesamtlösung für Kasse und Buchhaltung bleibt vom Papierkram wenig übrig — mehr dazu im Beitrag über Gastro-Software aus einem Guss.

Häufige Fragen

Welche Zuschläge gehören im Gastro-Stundenlohn auf die Abrechnung?

Drei: die Ferienentschädigung, die Feiertagsentschädigung und der Anteil 13. Monatslohn. Alle drei müssen auf der Lohnabrechnung einzeln ausgewiesen sein — der 13. wird dabei auch auf die Ferien- und Feiertagsentschädigung gerechnet.

Darf ich Ferien im Stundenlohn einfach «inklusive» zahlen?

Nicht ohne sauberen Ausweis: Ein pauschal «inklusive Ferien» vereinbarter Stundenlohn ohne separaten Ausweis auf der Abrechnung genügt den Anforderungen nicht — im Streitfall drohen Nachzahlungen für mehrere Jahre. Die Zuschläge gehören einzeln beziffert auf jede Abrechnung.

Wird der 13. Monatslohn auch auf die Zuschläge gerechnet?

Ja: Im Stundenlohn ist der 13. Monatslohn auch auf der Ferien- und der Feiertagsentschädigung geschuldet — ein Detail, das bei Handrechnungen regelmässig vergessen geht.

Wie kommen die Stunden in die Lohnabrechnung?

Bei payrollnow per Import aus der Schichtplanung oder Zeiterfassung — etwa aus Gastromatic oder Staffomatic — oder per manueller Erfassung. Aus den Stunden werden automatisch fertige Abrechnungen inklusive aller Zuschläge.

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