Das Wichtigste in Kürze
  • Die Lohnabrechnung zeigt pro Monat den Bruttolohn, jeden Abzug mit Basis und Satz sowie den Nettolohn, der auf dem Konto landet.
  • Die Arbeitnehmerbeiträge 2026: AHV/IV/EO 5.3 %, ALV 1.1 % bis CHF 148'200 Jahreslohn, dazu NBU, BVG und je nach Betrieb KTG und Quellensteuer.
  • Familienzulagen und Spesen gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Lohn und werden ohne Abzüge ausbezahlt.
  • Arbeitgeber müssen bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung abgeben (Art. 323b Abs. 1 OR) und die Unterlagen zehn Jahre aufbewahren.

Was eine Lohnabrechnung ist

Die Lohnabrechnung ist die schriftliche Aufstellung, die zu jeder Lohnzahlung gehört. Sie dokumentiert für einen Monat, wie sich der Bruttolohn zusammensetzt, welche Abzüge davon weggehen und welcher Nettolohn überwiesen wird. In der Schweiz ist sie keine Gefälligkeit, sondern Pflicht: Nach Art. 323b Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung zu übergeben.

Nicht zu verwechseln mit dem Lohnausweis: Der fasst das ganze Kalenderjahr zusammen und gehört in die Steuererklärung. Die Lohnabrechnung ist die Monatsbetrachtung, der Lohnausweis die Jahresbilanz. Beide müssen zusammenpassen, deshalb lohnt sich der Blick auf jede einzelne Abrechnung, nicht nur auf die im Januar.

Aufbau: Muster mit Erklärung

So sieht eine typische Schweizer Lohnabrechnung aus. Fahren Sie mit der Maus über eine Zeile oder tippen Sie sie an, dann leuchtet die passende Erklärung auf. Die Zahlen stammen aus dem Rechenbeispiel weiter unten.

Muster AGBahnhofstrasse 12, 8001 Zürich
Lohnabrechnung September 2026Anna Muster · Personalnr. 1003 · Zürich
Nr.LohnartBasisSatzCHF
Bezüge
1000Monatslohn 16'000.00
Bruttolohn6'000.00
Abzüge
5010AHV/IV/EO-Beitrag 26'000.005.300 %−318.00
5020ALV-Beitrag6'000.001.100 %−66.00
5030NBU-Beitrag 36'000.001.000 %−60.00
5040BVG-Beitrag 43'795.005.000 %−189.75
5050KTG-Beitrag6'000.000.500 %−30.00
Total Abzüge 5−663.75
Nettolohn 65'336.25
Nicht sozialversicherungspflichtig
3000Familienzulagen 70.00
6000Spesen0.00
Auszahlung5'336.25
1
Bruttolohn

Monatslohn plus alle Lohnbestandteile: 13. Monatslohn, Zuschläge, Prämien, Naturallohn. Das ist die Basis für die meisten Abzüge.

2
AHV/IV/EO und ALV

Gesetzliche Beiträge, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die ALV wird nur bis CHF 148'200 Jahreslohn erhoben.

3
NBU und KTG

Die Nichtberufsunfall-Prämie trägt in der Regel der Arbeitnehmer, der Satz hängt vom Versicherer ab. Krankentaggeld ist freiwillig oder im GAV geregelt, oft hälftig geteilt.

4
BVG

Berechnet auf dem koordinierten Lohn, nicht auf dem Brutto: Jahreslohn minus Koordinationsabzug CHF 26'460, durch zwölf. Der Satz kommt aus dem Vorsorgereglement.

5
Total Abzüge

Alle Arbeitnehmerbeiträge zusammen. Was der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, steht hier nicht, das wären nochmals rund 12 bis 15 Prozent obendrauf.

6
Nettolohn

Brutto minus Abzüge. Zusammen mit Zulagen und Spesen ergibt das die Auszahlung, die aufs Konto geht.

7
Ausserhalb des Bruttolohns

Familienzulagen und Spesen sind nicht AHV-pflichtig. Sie werden separat ausgewiesen und ohne Abzüge ausbezahlt.

Muster ohne Quellensteuer und ohne Kinder. Lohnartnummern sind je nach Software unterschiedlich; die Struktur ist überall gleich.

Was zum Bruttolohn gehört

Der Bruttolohn ist mehr als der Grundlohn im Arbeitsvertrag. Alles, was als Gegenleistung für die Arbeit fliesst, gehört dazu und ist damit auch sozialversicherungspflichtig:

  • Grundlohn: Monatslohn oder Stundenlohn mal geleistete Stunden. Bei Stundenlohn kommen Ferien- und Feiertagsentschädigung dazu, meist als Prozentsatz (8.33 % bei vier, 10.64 % bei fünf Wochen Ferien).
  • 13. Monatslohn: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber üblich und dann vertraglich oder im GAV geregelt. Er wird im Dezember, halbjährlich oder monatlich anteilig ausbezahlt.
  • Zuschläge: Überstunden, Überzeit, Nacht-, Sonntags- und Schichtzuschläge.
  • Prämien, Boni, Provisionen, Gratifikationen: Einmalige oder wiederkehrende Leistungen, ebenfalls voll beitragspflichtig.
  • Naturallohn: Geschäftsfahrzeug zur privaten Nutzung, Verpflegung, Unterkunft. Der Wert wird zum Bruttolohn gezählt, Beiträge werden darauf erhoben, und derselbe Betrag wird wieder abgezogen, weil die Leistung ja bereits in Natur bezogen wurde.

Nicht zum beitragspflichtigen Bruttolohn gehören Familienzulagen der Ausgleichskasse und echte Spesen, also der Ersatz von Auslagen, die im Interesse des Arbeitgebers entstanden sind.

Die Abzüge 2026

Jeder Abzug hat eine Basis, einen Satz und einen Zahler. Genau das muss auf der Abrechnung erkennbar sein. Die Tabelle zeigt, wer 2026 wie viel trägt:

AbzugArbeitnehmerArbeitgeberBasis und Bemerkung
AHV / IV / EO5.3 %5.3 %Bruttolohn, ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Rentner haben einen Freibetrag.
ALV1.1 %1.1 %Bruttolohn bis CHF 148'200 pro Jahr. Darüber kein Beitrag.
Berufsunfall (BU)PrämieVollständig zulasten des Arbeitgebers.
Nichtberufsunfall (NBU)PrämieAb 8 Stunden pro Woche versichert. Satz je nach Versicherer und Branche; darf laut UVG dem Arbeitnehmer belastet werden.
BVG (Pensionskasse)gemäss Reglementmind. die HälfteKoordinierter Lohn: Jahreslohn minus CHF 26'460, Eintrittsschwelle CHF 22'680. Altersgutschriften 7 / 10 / 15 / 18 % je nach Altersgruppe, dazu Risiko- und Verwaltungsbeiträge.
Krankentaggeld (KTG)gemäss Policegemäss PoliceFreiwillig oder per GAV vorgeschrieben; Teilung oft hälftig.
QuellensteuerTarifNur bei Quellensteuerpflicht. Satz nach Kanton, Tarifcode, Zivilstand und Kinderzahl.
Familienzulagen (FAK)BeitragVom Arbeitgeber finanziert, Beitragssatz je Kasse und Kanton. Die Zulage selbst ist keine Lohnzahlung des Betriebs.

Stand 2026. Die Beitragssätze AHV/IV/EO und ALV sind bundesweit einheitlich; alles andere hängt vom Betrieb, vom Versicherer und vom Kanton ab.

Der Blick des Arbeitgebers

Was auf der Abrechnung fehlt, sind die Arbeitgeberbeiträge: nochmals 5.3 % AHV/IV/EO, 1.1 % ALV, die BU-Prämie, der Arbeitgeberanteil BVG, Familienausgleichskasse und Verwaltungskosten. Je nach Pensionskasse liegen die Lohnnebenkosten des Betriebs damit bei rund 12 bis 20 Prozent des Bruttolohns.

Rechenbeispiel: Vom Brutto zum Netto

Anna Muster, 38 Jahre, Monatslohn CHF 6'000, keine Kinder, keine Quellensteuer. Zwei Angaben hängen vom Betrieb ab und sind hier als Annahme gesetzt: NBU 1.0 % und KTG 0.5 %. Der BVG-Beitrag folgt aus dem koordinierten Lohn: 72'000 minus 26'460 sind 45'540 pro Jahr, also 3'795 pro Monat; bei 10 % Altersgutschrift in ihrer Altersgruppe und hälftiger Teilung zahlt sie 5 % davon.

Anna Muster · September 2026Annahmen: NBU 1.0 %, KTG 0.5 %, BVG hälftig
Bruttolohn6'000.00
AHV/IV/EO6'000.00 × 5.3 %−318.00
ALV6'000.00 × 1.1 %−66.00
NBU6'000.00 × 1.0 %−60.00
BVG3'795.00 × 5.0 %−189.75
KTG6'000.00 × 0.5 %−30.00
Total Abzüge11.06 % vom Brutto−663.75
NettolohnAuszahlung per Ende Monat5'336.25

Mit Kindern kämen Familienzulagen ohne Abzüge hinzu; mit Quellensteuerpflicht ginge zusätzlich der Tarifabzug vom Brutto weg.

Zulagen und Zuschläge

Familienzulagen

Eltern haben Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Bund schreibt seit dem 1. Januar 2025 Mindestbeträge vor: CHF 215 pro Monat für die Kinderzulage und CHF 268 für die Ausbildungszulage; viele Kantone zahlen mehr, einige zusätzlich Geburts- oder Adoptionszulagen. Der Arbeitgeber beantragt die Zulage bei der Familienausgleichskasse, erhält sie ausbezahlt und muss sie vollständig weitergeben. Auf der Abrechnung erscheint sie ausserhalb des Bruttolohns, ohne Sozialversicherungsabzüge. Zahlt der Betrieb freiwillig mehr, ist dieser Zusatz wieder beitragspflichtiger Lohn.

Überstunden und Überzeit

Zwei Begriffe, zwei Gesetze. Überstunden sind Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit; nach Art. 321c OR sind sie mit einem Zuschlag von 25 % zu bezahlen oder durch Freizeit zu kompensieren, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Überzeit beginnt über der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 45 oder 50 Stunden pro Woche; hier verlangt das Arbeitsgesetz den Zuschlag von 25 % zwingend, mit einer Ausnahme für Büropersonal in den ersten 60 Stunden pro Jahr.

Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit

Vorübergehende Nachtarbeit wird nach Arbeitsgesetz mit einem Lohnzuschlag von 25 % vergütet, dauernde oder regelmässige Nachtarbeit mit einem Zeitzuschlag von 10 %. Bei vorübergehender Sonntagsarbeit sind es 50 % Lohnzuschlag. Gesamtarbeitsverträge, etwa im Gastgewerbe oder auf dem Bau, kennen darüber hinaus eigene Zuschläge, die auf der Abrechnung als eigene Lohnart erscheinen müssen.

Quellensteuer auf der Lohnabrechnung

Ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C werden an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und liefert sie dem kantonalen Steueramt ab. Auf der Abrechnung erscheint dafür eine eigene Zeile mit dem quellensteuerpflichtigen Lohn als Basis, dem Tarifcode (zum Beispiel A0, B1, C0) und dem angewendeten Satz. Grundlage ist der Bruttolohn inklusive Zulagen und Zuschläge, nicht der Nettolohn.

Die häufigsten Fehler entstehen hier bei Mutationen: Heirat, Geburt eines Kindes, Wechsel des Wohnkantons oder der Konfession ändern den Tarif. Wird das nicht gemeldet, stimmt die Abrechnung monatelang nicht. Mehr dazu im Beitrag Quellensteuer Schweiz.

Typische Fehler und wie Sie sie erkennen

Fehlerhafte Lohnabrechnungen fallen oft erst bei der AHV-Revision oder beim Lohnausweis auf. Mit dieser Prüfliste erkennen Sie die häufigsten Probleme in zwei Minuten:

  • Fehlt die Basis bei einem Abzug?Jeder Abzug braucht eine ausgewiesene Bemessungsgrundlage. Ein Prozentsatz ohne Basis ist nicht nachprüfbar.
  • Stimmen die Sätze?AHV/IV/EO 5.3 % und ALV 1.1 % sind fix. Weicht etwas ab, ist die Software falsch parametrisiert oder ein Freibetrag falsch gesetzt.
  • Wurde die ALV über CHF 148'200 weitergezogen?Ab dem Höchstlohn fällt der Beitrag weg. Bei hohen Löhnen und Boni geht das gerne vergessen.
  • Sind Familienzulagen beitragsfrei ausgewiesen?Zulagen der Ausgleichskasse dürfen nicht im AHV-Lohn stecken. Ein freiwilliger Zuschlag des Betriebs hingegen schon.
  • Passt der Quellensteuer-Tarif zur Lebenssituation?Tarifcode, Zivilstand und Kinderzahl auf der Abrechnung mit der Realität abgleichen, besonders nach Mutationen.
  • Ist der 13. Monatslohn pro rata korrekt?Bei Ein- oder Austritt im Jahr wird anteilig gerechnet. Der Anteil muss aus der Abrechnung nachvollziehbar sein.
  • Sind Stundenlöhne mit Ferienentschädigung ausgewiesen?Die Ferienentschädigung muss als eigene Position erscheinen, nicht versteckt im Stundenansatz.
Wenn der Arbeitgeber Beiträge übernimmt

Übernimmt ein Betrieb Arbeitnehmerbeiträge, die gesetzlich der Mitarbeitende tragen müsste, ist das zusätzlicher Lohn. Bei AHV/IV/EO und ALV muss dieser Anteil in den Bruttolohn eingerechnet und wiederum verbeitragt werden, was iterativ zu berechnen ist. Und er muss für alle gleich gelten, sonst droht der Vorwurf der Ungleichbehandlung.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Abrechnung bei jeder Zahlung (Art. 323b Abs. 1 OR). Die verbreitete Praxis, nur im Januar und bei Änderungen eine Abrechnung zu liefern, entspricht dem Gesetz nicht.
  • Nachvollziehbar: Bruttolohn, Abzüge mit Basis und Satz, Nettolohn. Wer nachfragt, hat Anspruch auf Einsicht in die Berechnung.
  • Lohnausweis einmal jährlich, steuerrechtlich vorgeschrieben.
  • Aufbewahrung zehn Jahre (Art. 958f OR) für Abrechnungen, Lohnjournale und Meldungen an Ausgleichskasse, Versicherer und Steueramt.
  • Vertraulich zustellen: Die Lohnabrechnung enthält Personendaten. Der Versand per unverschlüsselter Mail an Sammeladressen ist keine gute Idee; ein persönliches Portal oder eine App ist der sicherere Weg.

Lohnabrechnung erstellen: intern oder extern?

Ob Sie die Abrechnungen selbst erstellen oder erstellen lassen, ist am Ende eine Frage von Zeit und Verantwortung, nicht von Fachwissen. Bei payrollnow steckt das Lohnwissen im System: Sie melden, was passiert, ein Eintritt, eine Lohnerhöhung, ein Bonus, die Stunden des Monats, und die Abrechnung entsteht daraus. Vor der Auszahlung prüft eine Plausibilitätsprüfung jede Periode gegen die Vormonate und meldet Ausreisser, fehlende Werte und Trendsprünge. Die fertigen Abrechnungen landen als PDF in der Mitarbeiter-App, in der Sprache der Mitarbeitenden. Die Lohnmeldungen laufen über Swissdec ELM 5.1 via Partner, gehostet in der Schweiz.

Intern · Selber machen

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Extern · Machen lassen

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Wer heute noch mit Excel oder einem Buchhaltungs-Modul abrechnet und wissen will, was der Umstieg kostet: Der Preisrechner zeigt es in einer Minute. Und wie sich die beiden Wege im Alltag unterscheiden, beschreibt der Beitrag Lohnbuchhaltung intern oder extern.

Häufige Fragen

Was muss auf einer Lohnabrechnung stehen?

Mindestens der Bruttolohn mit allen Bestandteilen, jeder Abzug mit seiner Berechnungsbasis und seinem Satz, der Nettolohn sowie die Angaben zu Arbeitgeber, Mitarbeitendem und Abrechnungsperiode. Familienzulagen und Spesen werden separat ausgewiesen, weil sie nicht zum sozialversicherungspflichtigen Lohn gehören.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Monat eine Lohnabrechnung auszustellen?

Ja. Nach Art. 323b Abs. 1 OR ist dem Arbeitnehmer bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Elektronische Zustellung ist zulässig, wenn die Mitarbeitenden die Abrechnung abrufen und speichern können.

Wie berechnet sich der Nettolohn?

Vom Bruttolohn werden die Arbeitnehmerbeiträge abgezogen: AHV/IV/EO 5.3 Prozent, ALV 1.1 Prozent bis zum Höchstlohn von CHF 148'200 pro Jahr, die NBU-Prämie, der BVG-Beitrag gemäss Reglement, allenfalls KTG und Quellensteuer. Was übrig bleibt, ist der Nettolohn. Familienzulagen und Spesen kommen ohne Abzüge dazu.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnabrechnung und Lohnausweis?

Die Lohnabrechnung zeigt einen einzelnen Monat. Der Lohnausweis fasst das ganze Kalenderjahr zusammen und dient der Steuererklärung; er wird einmal jährlich vom Arbeitgeber ausgestellt.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Als Arbeitgeber zehn Jahre, wie alle Geschäftsbücher und Buchungsbelege nach Art. 958f OR. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer lohnt es sich, die Abrechnungen mindestens bis zur definitiven Steuerveranlagung und für die AHV-Kontrolle des eigenen Beitragskontos aufzubewahren.

Was tun, wenn die Lohnabrechnung falsch ist?

Zuerst die Basis prüfen: Stimmt der Bruttolohn, sind alle Zulagen drin, ist der Quellensteuer-Tarif richtig? Dann HR oder die Lohnbuchhaltung ansprechen. Korrekturen werden in der Regel rückwirkend im nächsten Lohnlauf verrechnet; bei Sozialversicherungen und Quellensteuer sind auch Korrekturen für frühere Monate möglich.

Lohnabrechnung selber erstellen oder auslagern?

Beides funktioniert, wenn das System das Lohnwissen mitbringt. Mit der payrollnow Payroll Software erstellen Sie die Abrechnungen selbst für CHF 12 pro Mitarbeiter und Monat; ab 30 Mitarbeitenden übernimmt das Service-Team im Payroll Outsourcing die komplette Lohnbuchhaltung für CHF 25 pro Abrechnung. Der Wechsel zwischen beiden ist jederzeit möglich.

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