Im Personalverleih ist die Lohnabrechnung kein Nebenprozess — sie ist das Produkt. Verrechnet wird, was abgerechnet wird, und beides muss dem GAV Personalverleih standhalten. Wer die Regeln von Hand nachführt, verliert doppelt: Zeit in der Administration und Marge bei jedem Fehler.
Für wen der GAV-PV gilt
Kurz: für fast alle. Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich erklärt — er gilt für praktisch jeden Betrieb, der in der Schweiz gewerbsmässig Personal verleiht, unabhängig von einer Unterschrift oder Verbandsmitgliedschaft. Wer eine Verleihbewilligung hat, sollte von der Unterstellung ausgehen und die Lohnabrechnung entsprechend aufsetzen.
Was der GAV-PV vom Lohn verlangt
- Mindestlöhne — abgestuft nach Qualifikation und Region, regelmässig angepasst
- 13. Monatslohn sowie Ferien- und Feiertagsentschädigung — im Stundenlohn als separate, einzeln ausgewiesene Zuschläge
- Krankentaggeld und berufliche Vorsorge — nach den Regeln des GAV-PV, nicht nach Standardlösung
- Weiterbildungs- und Vollzugskostenbeiträge — als eigene Abzugspositionen auf jeder Abrechnung
- Equal Pay — der eigentliche Kern: Hat der Einsatzbetrieb einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen für die verliehenen Mitarbeitenden
Der letzte Punkt macht den Unterschied zu jeder anderen Branche: Ein Verleiher bildet nicht einen GAV ab, sondern potenziell viele — heute Bau, morgen Logistik, übermorgen Gastgewerbe. Und zwar pro Mitarbeiter und pro Einsatz korrekt.
Warum es im Verleih härter ist als anderswo
Zum Regelwerk kommt die Betriebsrealität: wöchentliche Ein- und Austritte, wechselnde Einsatzbetriebe mit wechselnden Verträgen, fast durchgehend Stundenlöhne — und überdurchschnittlich viele quellensteuerpflichtige Mitarbeitende, oft mit Einsätzen in mehreren Kantonen. Jede dieser Dimensionen multipliziert die anderen. Genau deshalb scheitern generische Lohnprogramme am Verleih.
Eingebaut statt nachgeschlagen
Bei payrollnow ist der GAV Personalverleih im System hinterlegt — derselbe Grundsatz wie bei allen Regelwerken: Das System kennt die Regeln, Sie melden nur, was passiert.
- Ferien-, Feiertags- und 13.-Zuschläge werden automatisch gerechnet und einzeln ausgewiesen
- Löhne werden gegen die geltenden Mindestansätze geprüft, bevor abgerechnet wird
- Die Equal-Pay-Logik wird pro Einsatz angewendet — der Einsatz bestimmt die Bedingungen, nicht eine Pauschale pro Person
- Multi-Einsatz-Abrechnung und Quellensteuer in allen 26 Kantonen sind Teil des Systems, kein Zusatzmodul
Die Software für den ganzen Verleihprozess
Im Personalverleih hängt am Lohn der ganze Geschäftsprozess — darum hört unsere Software nicht bei der Abrechnung auf. Das Staffing-Cockpit deckt den Ablauf durchgehend ab:
- Integrierter Lohnrechner: beim Erstkontakt GAV-konform kalkulieren, bevor die Offerte rausgeht
- Offertenmanagement mit digitaler Unterzeichnung: vom Angebot zum angenommenen Auftrag ohne Papier
- Einsatzverträge und Stundenrapportierung: erfasste Stunden fliessen direkt weiter
- Rechnungen mit QR und Mahnwesen: dieselben Stunden speisen Rechnung und Lohn — nichts wird doppelt erfasst
- Profitabilitäts-Analyse: Marge pro Einsatz und Kunde jederzeit sichtbar, nicht erst beim Abschluss
- Integrierte Lohnbuchhaltung: GAV-PV, Equal Pay und Quellensteuer eingebaut
Wie das im Detail aussieht, zeigt die Branchenseite Personalverleih — und der ausführliche Beitrag zur Personalverleih Software Schweiz.
Häufige Fragen
Gilt der GAV Personalverleih auch für meinen Betrieb?
Sehr wahrscheinlich ja: Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich erklärt und gilt damit für praktisch alle Betriebe, die in der Schweiz Personal verleihen — unabhängig davon, ob sie den Vertrag unterschrieben haben. Wer eine Verleihbewilligung hat, sollte von der Unterstellung ausgehen.
Was bedeutet Equal Pay im Personalverleih?
Hat der Einsatzbetrieb einen allgemeinverbindlichen GAV, gelten dessen Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen auch für die verliehenen Mitarbeitenden. Der Verleiher muss also nicht nur den GAV-PV abbilden, sondern je nach Einsatz auch den Vertrag der Einsatzbranche — pro Mitarbeiter und pro Einsatz korrekt.
Muss ich die GAV-Ansätze selbst nachführen?
Mit payrollnow nicht: Der GAV-PV ist im System hinterlegt, Zuschläge werden automatisch und einzeln ausgewiesen gerechnet, und Anpassungen werden nachgeführt. Die Einsatz-GAV-Logik wird pro Einsatz angewendet statt pauschal pro Person.
Gibt es eine Software für den ganzen Verleihprozess?
Ja: Das Staffing-Cockpit von payrollnow deckt den Prozess vom integrierten Lohnrechner über Offerten mit digitaler Unterzeichnung, Einsatzverträge, Stundenrapportierung und QR-Rechnungen bis zur Profitabilitäts-Analyse ab — mit integrierter Lohnbuchhaltung, sodass dieselben Stunden Rechnung und Lohn speisen.